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Rath, Probst & Partner – Rechtsanwälte und Notare
Hagenstr. 23, 14193 Berlin
Steuernummer 24/485/60/70

Das für die Kanzlei Rath, Probst & Partner geltende Berufsrecht ergibt sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union, nachzulesen unter www.brak.de.
Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet in der Bundesrepublik Deutschland „Rechtsanwalt“. Die Anwälte der Kanzlei, Rath, Probst, Schulz-Deubner, Schmidt-Eych, Prof. Dr. Gräf, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Anwalt“ zu führen.

Die Notare Rath, Probst, Schulz-Deubner, Schmidt-Eych sind darüber hinaus berechtigt, die Berufsbezeichnung „Notar“ zu führen.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet in der Bundesrepublik Deutschland „Notar“. Sie üben Hoheitsgewalt für das Land Berlin aus. Zuständig ist die Notarkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin.

Das für die Notare Rath, Probst, Schulz-Deubner, Schmidt-Eych geltende Berufsrecht ergibt sich aus Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Kostenordnung (KostO), Dienstordnung für Notare (DONot) und Richtlinie der Notarkammer Berlin, nachzulesen unter www.bnotk.de.


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